Tätigkeitsbereiche
Lösungsorientiert und effizient
In unseren Fachbereichen streben wir eine grösstmögliche Spezialisierung an und bilden uns regelmässig weiter. Wir sind deshalb in der Lage, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte und lösungsorientierte Unterstützung anzubieten. Gemeinsam legen wir das aus unserer Sicht am meisten Erfolg versprechende Vorgehen fest, wobei die damit verbundenen Risiken und möglichen Kosten einbezogen werden.
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Vertragsrecht
- Privates und öffentliches Baurecht
- Arbeitsrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Familien- / Erbrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Verwaltungsrecht allgemein
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Strafrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Aktionäre bzw. Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gesellschaften selbst bei der Gründung, der Organisation einschliesslich der Verwaltung von allen Gesellschaftsformen, die in der Schweiz relevant sind.
Unsere Beratungen betreffen unter anderem Unternehmensgründungen, den Aufbau von Organisationsstrukturen, Aktionärbindungsverträge sowie die Regelung der Verhältnisse zu Mitarbeitern, Lieferanten und Behörden. Ebenso unterstützen wir Unternehmen bei Übernahmen.
Vertragsrecht
Wir beraten Private und Unternehmen bei der Verhandlung und Redaktion von Verträgen, die im Wirtschaftsleben von Bedeutung sind, wie namentlich Kaufverträge, Mietverträge, Darlehensverträge, Arbeitsverträge, Vertriebsverträge, Zusammenarbeitsverträge und Lizenzverträge.
Bei Bedarf arbeiten wir eng mit externen Spezialisten zusammen, so insbesondere im Bereich des Steuerrechts.
Privates und öffentliches Baurecht
Wir sind in den verschiedenen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts tätig.
Wir bieten unseren Klienten die rechtliche Unterstützung bei der Entwicklung und Realisierung bon Bauprojekten an. Dazu gehört nebst der Vertragsgestaltung die Mitwirkung in den ständig komplexer werdenden Bewilligungsverfahren, aber auch die Unterstützung beim Auftreten von Problemen wie etwa Baumängeln oder Termin- und Kostenüberschreitungen. In Baurechtsstreitigkeiten vertreten wir unsere Klienten vor staatlichen Gerichten sowie in Schiedsverfahren.
Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Wir prüfen oder redigieren Ihnen Arbeitsverträge für Kader und Mitarbeiter, Betriebsreglemente bzw. Personalreglemente oder Spesenregelemente, unterstützen Sie bei Personalentscheiden (Versetzung, Verwarnung, Entlassung, Freistellung, Aufhebungsvereinbarung usw.) und bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen.
Auch beim Personalvorsorgewesen und Personalabbau (Änderungskündigung, Massenentlassung, Sozialplan usw.) sowie bei Betriebsübernahmen können Sie auf unsere Unterstützung zählen.
In Arbeitstreitigkeiten vertreten wir Sie vor Arbeitsgericht oder vor ordentlichen Gerichten.
Miet- und Pachtrecht
Als ausgewiesene Spezialisten des Mietrechts beraten und vertreten wir Vermieter, Mieter und Liegenschaftsverwaltungen vor Schlichtungsbehörden und Mietgerichten. Der Mietvertrag als sehr formalistisch ausgestaltetes Rechtsverhältnis führt sehr häufig zu komplexen Fragen beim Abschluss, der Anpassung sowie der Beendigung des Vertrages, wie namentlich:
Ausgestaltung von Mietverträgen unter Einhaltung der zwingenden Gesetzesbestimmungen (Formularpflicht mit Bekanntgabe des früheren Mietzinses, Anpassung des Anfangsmietzinses, Regelung der Nebenkosten usw.);
Formulierung von ordentlichen und ausserordentlichen Kündigungen mit Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form;
Berechnung von Mietzinsanpassungen bei der Änderung des Referenzzinssatzes oder Renovationen sowie gestützt auf Renditeberechnungen oder der Ortsüblichkeit;
Vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts oder gerichtliche Ausweisungen.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst ferner die Entwicklung optimaler Vorgehensstrategien im Zusammenhang mit Problemkonstellationen im Bereich der landwirtschaftlichen Pacht unter Berücksichtigung des bäuerlichen Bodenrechts.
Familien- / Erbrecht
Die Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Fragen gehört zu unseren spezialisierten Tätigkeitsgebieten.
Dazu gehören insbesondere die Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen im Auftrag von Ehepaaren, die Vertretung von Klienten in Eheschutz- und Scheidungsverfahren, die Berechnung von Unterhaltsbeiträgen und güterrechtlichen Ansprüchen bei komplexen Umständen, die Unterstützung der Klienten bei Fragen der Sorgerechtszuteilung oder Ausübung des Besuchsrechts. In den letzten Jahren haben insbesondere auch Fragen im Zusammenhang mit der Altersorsorge (AHV und BVG, namentlich bei einem Vorbezug) an Bedeutung zugenommen. Auch in diesem Bereich verfügt unsere Kanzlei über ausgewiesene Spezialisten.
Vielfach ist gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung, auf welchem Weg die bestmögliche Lösung - sei dies im Interesse der Klienten oder der betroffenen Kinder - angestrebt und erzielt werden kann. Ob eher die Ausarbeitung einer Vereinbarung mit dem Gegenanwalt, nötigenfalls mit der Hilfe des Richters, oder eine gerichtliche Durchsetzung der Rechte von Vorteil sind, bildet Gegenstand unserer umfassenden Beratung.
Immobiliarsachenrecht
Für Immobilientransaktionen (Erwerb, Veräusserung, Immobilienleasing, Vermögensübertragung, uam) beraten wir Verkäufer oder Käufer beim Immobilienerwerb und -verkauf.
In der Immobilienentwicklung sind wir als Bauherrenberater oder Mit-Berater für unsere Kunden tätig. Unsere Aufgaben betreffen meistens die rechtliche und ggf. betriebswirtschaftliche Konzeptions- und Erstellungs-Beratung sowie die Gestaltung der übrigen Verträge (u.a. Architektenvertrag, General- oder Totalunternehmer-Vertrag, den Mietmaklervertrag, die Mietverträge mit den Erstnutzern und den Grundstück-Kaufvertrag mit dem Enderwerber).
Immobilientransaktionen und Immobilienentwicklungen werden häufig in Zusammenhang mit Folgegeschäfte erbracht. So organisieren wir ebenfalls rechtlich wie u.U. auch betriebswirtschaftlich für unsere Klienten die Sicherungsgeschäfte (Schuldbrief, Grundpfandverschreibung) wie auch die Refinanzierung (Baukredit, Hypothek etc.).
Zu unserem Dienstleistungsangebot gehören sodann die Redaktion entsprechender Vertragswerke wie Kaufsrecht, Vorkaufsrecht und Rückkaufsrecht. Auch führen wir Verfahren im Rahmen von Bauhandwerkerpfandrechten durch und beraten unsere Kunden durch unsere Kenntnisse im Nachbar- und im Enteignungsrecht.
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Wir vertreten unsere Kunden bei Folgen von Verkehrs-, Arbeits- und anderen Unfällen gegenüber dem Verursacher, seiner Haftpflichtversicherung und den Sozialversicherungen und privaten Versicherungen. Ebenso vertreten wir unsere Kunden gegenüber Ärzten und Spitälern, denen ein Fehler unterlaufen ist.
Die Folgen von Körperverletzungen und damit auch die Berechnung von Personenschäden sind äusserst komplex, sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Unsere Kanzlei verfügt über die dafür notwendigen Kompetenzen und insbesondere über das Informatikprogramm LEONARDO, mit welchen unterschiedlichste Schadenspositionen im Interesse des Kunden bestmöglich berechnet werden können. Verhandlungen mit Sozial- und Haftpflichtversicherungen sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Notfalls sind wir auch bereit, die Ansprüche der Klienten gerichtlich durchzusetzen.
Wir wahren namentlich die Interessen unserer Kunden, wenn diese auch wegen der Folgen eines Unfalles oder wegen einer Krankheit Ansprüche gegen die Eidgenössische Invalidenversicherung, der SUVA (oder einer ähnlichen Unfallversicherung), der Pensionskasse, der Taggeldversicherung oder einer anderen Sozialversicherung geltend machen müssen.
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Zu den behandelten Tätigkeitsgebieten unserer Kanzlei zählen im Rahmen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts die Individualexekution (Betreibung, Betreibung auf Pfandverwertung, Wechselbetreibung), die Arrestnahme (Arrest und Arrestprosequierung), die Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte (Schenkungsanfechtung, Überschuldungsanfechtung, Absichtsanfechtung) wie auch die Generalexekution (Konkurs, Nachlassstundung bzw. Nachlassverfahren).
Wir vertreten Gläubiger bei der Geltendmachung ihrer Geld- oder Sicherstellungsansprüche, in Widerspruchsklagen, Aussonderungsprozessen und im Kollokationsverfahren bzw. ggf. im Kollokationsprozess.
Schuldner unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, Vermeidung der Konkurseröffnung und im Verkehr mit den Zwangsvollstreckungsbehörden.
Im Vordergrund unserer Handlungen soll dabei immer eine Optimierung der Interessen unserer Kunden stehen.
Verwaltungsrecht allgemein
Zu unserer Kernkompetenz gehört mitunter auch die Beratung und Vertretung von Klienten im weitreichenden Verwaltungsrecht, wie beispielsweise in Verfahren vor der Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr bei Führerausweisentzügen, vor der Behörde für Grundstückverkehr in Fragen des bäuerlichen Bodenrechts, vor den zuständigen Behörden im Bereich des öffentlichen Personalrechts und vor Steuerbehörden.
Sofern sich dies im Interesse des Kunden als notwendig erweist, ergreifen wir gegen negative Entscheide die sich aufdrängenden rechtlichen Schritte, notfalls mit Beschwerden bis vor Bundesgericht.
Öffentliches Bau- und Planungsrecht
In den Gebieten der Raumplanung und des Umweltrechts verfügen wir über eine langjährige Erfahrung und sind sowohl für Private, als auch für verschiedene Gemeinden tätig. Daneben bearbeiten wir beratend und forensisch Fragestellungen des Enteignungsrechts.
Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sind wir vorwiegend für Anbieter tätig.
Strafrecht
Wir beraten und vertreten Angeklagte, Opfer und Geschädigte vor und in Strafverfahren jeder Art.
Darunter fallen insbesondere Straftaten gegen das Vermögen (Veruntreuung, Betrug, Erpressung, ungetreue Geschäftsbesorgung), Straftaten gegen Leib und Leben (Verletzung der körperlichen oder psychischen Integrität), Insiderdelikte und Konkurs- und Betreibungsdelikte (Betrügerischer Konkurs, Misswirtschaft, Verstrickungsbruch, Gläubigerbevorzugung uam).
Wir behandeln ebenfalls Straftaten gegen das Gemeininteresse wie die Falschbeurkundung, falsche Anschuldigung und Verkehrsdelikte.