News
29. August 2023
Konkretes Beispiel für die Reduktion der Richtwerte gemäss Ziffer 9.4 der VSS-Norm SN 640 281
4. Dezember 2022
Anlässlich seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) verabschiedet, mit welchem die Bestimmungen über die Mehrwertabgabe geändert werden. Das neue Gesetz untersteht dem Gesetzesreferendum, die Referendumsfrist läuft am 30. März 2023 ab. Der Staatsrat legt das Inkrafttreten des Gesetzes fest.
4. Oktober 2022
Ab 1. Januar 2023 gilt im Kanton Freiburg das neue Mobilitätsgesetz, das die Basis für die gesamte Mobilität im Kanton bildet. Der endgültige Wortlaut des Mobilitätsreglements, welches als Ausführungsreglement vom Staatsrat erlas-sen wird, steht noch nicht fest.
3. März 2022
Am 31. August 2022 hat der Bundesrat die neue Datenschutzverordnung verabschiedet und entschieden, dass Gesetz und Verordnung am 1. September 2023 in Kraft treten.
2. Februar 2022
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) in Kraft gesetzt. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen.
15. April 2021
Bei der Berechnung der Anzahl Parkplätze für ein Wohnhaus gelangt jeweils der höhere ermittelte Wert nach Ziffer 9.1 der VSS-Norm SN 640 281 zur Anwendung.
15. April 2021
Bei der Installation von Wärmepumpen sind bei der Standortwahl jeweils nicht nur alternative Aussen-, sondern auch Innenstandorte zu prüfen.
20. November 2020
Die gesetzliche Bestimmung von Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG, wonach die Bekanntgabe einer Betreibung an Dritte unterbleibt, ist nur auf jene Fälle anwendbar sei, in welchen der Gläubiger kein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat Unterliegt der Gläubiger im Rechtsöffnungsverfahren, wird die Betreibung Dritten zur Kenntnis gebracht.
22. Mai 2020
Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil festgehalten, dass der in einem Fusionsvertrag festgehaltene Wert einer Liegenschaft nicht als neue Berechnungsbasis für eine Nettorenditeberechnung herangezogen werden kann.
15. Dezember 2019
Die Kantone haben am 15. November 2019 an einer Sonderversammlung in Bern die revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) einstimmig verabschiedet. Die revidierte IVöB bringt die angestrebte Harmonisierung mit dem ebenfalls revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das voraussichtlich per 1.1.2021 in Kraft tritt. Die Kantone können nun in eigenen gesetzgeberischen Verfahren den Beitritt zum Konkordat in die Wege leiten und so die revidierte IVöB in ihr kantonales Recht übernehmen. Die revidierte IVöB wird in Kraft treten, sobald zwei Kantone dem Konkordat beigetreten sind.